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QROPS vs. SIPP: Welche Lösung passt zu Ihnen?

Wer in Deutschland wohnt und mit dem Gedanken spielt, seine britische Pension zu konsolidieren und/oder zu transferieren, stößt früher oder später auf zwei Optionen: Den Transfer in ein QROPS (Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme) in Deutschland oder in ein SIPP (Self-Invested Personal Pension). Beide Wege haben ihre Berechtigung – aber die richtige Wahl hängt stark von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Wohnort und Ihren langfristigen Plänen ab.

Was ist ein QROPS?

Ein QROPS ist ein von der britischen Steuerbehörde HMRC anerkanntes ausländisches Pension Scheme, das britisches Pensionskapital steuerfrei empfangen darf. In Deutschland gibt es nur sehr wenige Pensionskassen und Lebensversicherungsunternehmen, welche die strengen HMRC-Auflagen dauerhaft erfüllen – darunter die Alte Leipziger Lebensversicherung und die Condor Lebensversicherung (die aktuell jedoch keine neuen QROPS Transfers mehr vornehmen), mit denen die Langer Financial Services zusammenarbeiten. Nach einem erfolgten Transfer wird das Pensionsguthaben in einem deutschen Pensionsplan und natürlich in Euro verwaltet.

Was ist ein SIPP?

Ein Self-Invested Personal Pension (SIPP) ist ein britischer Pension Plan, welcher regelmäßig von einem UK Provider aufgesetzt und verwaltet wird. Diese sind oftmals flexibler, haben umfassendere Investitionsmöglichkeiten sowie innovativere Self-Services als herkömmliche Workplace Pensions. Das Pensionsguthaben verbleibt im britischen Pensionssystem und unterliegt weiterhin der britischen Steuerbehandlung, einschließlich britischer Einkommensteuer auf Auszahlungen. Für in Deutschland dauerhaft ansässige Personen schützt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Großbritannien vor einer Doppelbesteuerung bzw. soll diese vermeiden. Die administrative Komplexität einer grenzüberschreitenden Rentenbeziehung bleibt bestehen.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Wohnort und Steuerresidenz

Das ist der entscheidende Faktor: Bis vor kurzem war für EU-Bürger grundsätzlich ein steuerfreier QROPS (Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme) Transfer möglich, sofern auch das QROPS seinen Hauptsitz in der EU hatte. In Folge des Brexits gilt seit April 2025 dabei eine verschärfte Regel: Wohnort und QROPS-Standort müssen übereinstimmen – andernfalls fällt eine Overseas Transfer Charge (OTC) von 25 Prozent an. Für in Deutschland ansässige Personen bedeutet das, dass ein steuerfreier QROPS-Transfer möglich ist, wenn sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Deutschland befindet und der QROPS-Anbieter ebenfalls in Deutschland ansässig ist. Wer hingegen seinen Wohnsitz nicht dauerhaft in Deutschland hat oder künftig wieder zurück nach Großbritannien ziehen könnte, sollte die Wahl für ein SIPP in seine Entscheidung mit einbeziehen.

Währungsrisiko

Mit einem QROPS wird das Pensionskapital in Euro überführt und auch in Euro ausgezahlt. Das eliminiert das Risiko von Kursschwankungen von GBP (Pfund Sterling) in EUR (Euro) für die gesamte verbleibende Laufzeit der Altersvorsorge bzw. bei Kapitalauszahlungen. Ein UK SIPP hingegen verbleibt in Pfund – bei Auszahlungen muss der aktuelle Wechselkurs GBP/EUR berücksichtigt werden, was zu spürbaren Schwankungen in der tatsächlichen Kaufkraft führen kann.

Steuerliche Behandlung

Beim QROPS-Transfer in Deutschland werden i. d. R. Auszahlungen nach deutschem Recht besteuert – das schafft Planungssicherheit hinsichtlich der Besteuerung beim Renten-/Kapitalbezug. Beim SIPP verbleibt das Pensionsguthaben im britischen Steuersystem; zwar gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Bewertung der Besteuerung und die Abwicklung erfordert jedoch zwangsläufig die Konsultation eines Steuerberaters sowie ggfs. weitere Steuererklärungen und die Kommunikation mit der britischen Steuer- und Zollbehörde HMRC (His Majesty’s Revenue and Customs).

Flexibilität und Investmentoptionen

SIPPs gelten traditionell als sehr flexibel in der Anlageauswahl – Aktien, ETFs, Anleihen und mehr sind direkt investierbar. Deutsche QROPS-Produkte sind üblicherweise als Lebens- oder Rentenversicherungen strukturiert und bieten fondsgebundene oder klassische Anlageoptionen. Beide Modelle ermöglichen den Kapitalaufbau für den Pensionsbeginn (frühestes 55 in UK und 62 in Deutschland), unterscheiden sich aber in der Flexibilität bei der Kapitalauszahlung oder Rentenauszahlung sowie dem Umfang der Investmentmöglichkeiten.

Hinterbliebenenversorgung

Beim QROPS kann das im Vertrag hinterlegte Bezugsrecht genutzt werden, um Kapital oder Rentenzahlungen an Hinterbliebene weiterzugeben. Bei einem SIPP gelten die britischen Regelungen für Death Benefits, die seit den geplanten IHT-Änderungen ab 2027 weniger vorteilhaft sein können.

Für wen ist der QROPS-Transfer die bessere Wahl?

Ein QROPS in Deutschland ist in der Regel die bessere Option, wenn Sie:

  • dauerhaft in Deutschland leben und das auch langfristig planen,
  • das Währungsrisiko eliminieren möchten,
  • eine klare steuerliche Behandlung in Deutschland bevorzugen,
  • Ihre Hinterbliebenenversorgung nach deutschen Regeln gestalten wollen,
  • oder einen Pension Transfer Value haben, der in absehbarer Zeit die Overseas Transfer Allowance von £1.073.100 überschreiten könnte. So können Sie eine OTA Charge von 25 % bei einer späteren Übertragung vermeiden.

Wann kann ein SIPP sinnvoll sein?

Ein SIPP kann die passendere Lösung sein, wenn Sie:

  • planen, in naher Zukunft nach Großbritannien zurückzuziehen,
  • mehrere Jahre lang in verschiedenen Ländern leben und höchste Flexibilität benötigen,
  • eine besonders breite Investmentauswahl innerhalb des britischen Regelwerks bevorzugen,
  • oder die Bedingungen für eine steuerfreie QROPS-Übertragung aktuell nicht erfüllen.
Wichtig: Die Entscheidung zwischen QROPS und SIPP ist keine reine Produktfrage – sie ist eine Frage Ihrer Lebenssituation, Ihrer Steuerpflicht und Ihrer langfristigen Pläne. Eine spezialisierte Beratung, die beide Seiten – das britische Pensionsrecht und das deutsche Versicherungs- und Steuerrecht – abdeckt, ist hier unerlässlich.

FAQ: QROPS vs. SIPP

Grundsätzlich ja – ein späterer Wechsel ist möglich. Allerdings sind die steuerlichen Rahmenbedingungen (insbesondere die Overseas Transfer Charge) zum jeweiligen Zeitpunkt zu prüfen. Je nach Wohnort und Vertragslaufzeit können sich die Bedingungen ändern.
Nein – sofern Sie zum Zeitpunkt des Transfers in Deutschland steuerlich ansässig sind und das QROPS ebenfalls in Deutschland ansässig ist, entfällt Transfer Charge in Höhe von 25 %. Diese Übereinstimmung von Wohnort und QROPS-Standort ist seit April 2025 eine Grundvoraussetzung für eine steuerfreie Übertragung.
Bei Langer Financial Services können Pensionsvermögen mit einem Wert ab 16.500 Euro (entsprechend dem aktuellen Wechselkurs) übertragen werden. Kleinere Beträge können in der Regel nicht transferiert werden, da die anfallenden Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Vermögen stehen würden.
Bei einem SIPP verbleibt das Kapital im britischen Pensionssystem unabhängig von Ihrem Wohnort. Beim QROPS hingegen kann ein Wohnsitzwechsel unter bestimmten Umständen nachträglich eine Overseas Transfer Charge auslösen – das ist ein wesentlicher Unterschied, den Sie in Ihre Planung einbeziehen sollten.
Hinweis / Disclaimer

Die auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen diese nicht. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt; dennoch wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen.

Die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Pensionsübertragungen (QROPS) sowie des deutschen und britischen Steuer- und Rentenrechts – können sich jederzeit ändern. Für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung empfehlen wir, einen qualifizierten Fach­berater hinzuzuziehen.

Langer Financial Services übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der hier bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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