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Defined Benefit vs. Defined Contribution: Welche UK-Pension kann ich überhaupt übertragen?

Wer in Großbritannien gearbeitet hat, denkt beim Thema Altersvorsorge oft einfach an „seine britische Rente“ – dabei können sich dahinter sehr unterschiedliche Pensionsformen verbergen, die sich in ihrer Funktionsweise, ihrer Übertragbarkeit und dem damit verbundenen Aufwand grundlegend unterscheiden. Der erste Schritt vor jedem QROPS-Transfer lautet daher: Welchen Typ von Pensionsplan habe ich überhaupt?

Defined Contribution (DC) – Die beitragsorientierte Pension

Der Defined Contribution Plan ist heute die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge in Großbritannien. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen regelmäßig Beiträge in einen persönlichen Pensionsfonds ein. Das angesparte Kapital wird investiert – zum Beispiel in Fonds oder Anleihen – und der Wert des Pensionsvermögens hängt von der Wertentwicklung dieser Investitionen ab. Es gibt keine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe; die spätere Auszahlung entspricht dem tatsächlichen Kapitalwert zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Typische DC-Produkte sind: Workplace Pension Schemes, Personal Pensions und Self-Invested Personal Pensions (SIPPs). DC-Pläne sind in aller Regel übertragbar – auch auf ein QROPS. Der Transfer Value entspricht dem aktuellen Kapitalwert Ihrer Police. Eine verpflichtende Beratung durch einen FCA-zugelassenen Berater ist bei DC-Plänen gesetzlich nicht erforderlich, in der Praxis jedoch empfehlenswert.

Defined Benefit (DB) – Die leistungsorientierte Pension

Der Defined Benefit Plan (auch bekannt als Final Salary Scheme) funktioniert grundlegend anders: Hier wird nicht das angesparte Kapital ausgezahlt, sondern eine lebenslange Rente in einer Höhe, die sich regelmäßig aus Dienstjahren und den Gehaltsansprüchen berechnet. Diese Rente ist garantiert – unabhängig von der Marktentwicklung. Viele ältere Pension Plans – vor allem im öffentlichen Sektor oder große Unternehmen – haben in der Vergangenheit häufig eine Pensionsleistung zugesagt.

DB-Pläne können zwar grundsätzlich auf ein QROPS übertragen werden, aber der Prozess ist erheblich komplexer und mit besonderen Schutzregeln verbunden:

  • Liegt der Cash Equivalent Transfer Value (CETV) des DB-Plans bei 30.000 Pfund oder mehr, ist eine vorherige Beratung durch einen qualifizierten FCA-autorisierten UK Financial Advisor gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beratung kann der Transfer nicht durchgeführt werden.
  • Die FCA geht grundsätzlich davon aus, dass ein DB-Transfer für die meisten Mitglieder nicht im besten Interesse ist, da es sich bei einem DB-Plan im Vergleich zu einem DC-Plan um garantierte Leistungszusagen handelt. Ein Transfer sollte daher nur dann erfolgen, wenn er unter Berücksichtigung der persönlichen Gesamtsituation klar vorteilhaft ist.
  • Die Beratungskosten des benötigten FCA Advisor für einen DB-Transfer, sind vom Pension Member separat zu entrichten und nicht in den QROPS-Setup-Kosten enthalten.

Was ist der Cash Equivalent Transfer Value (CETV)?

Der CETV ist der aktuelle Kapitalwert Ihres DB-Pensionsanspruchs – also der Betrag, den Ihr Pensionsplan heute aufbringen müsste, um Ihren gesamten zukünftigen Rentenanspruch zu erfüllen. Dieser Wert kann deutlich höher sein, als viele erwarten: Für einen Anspruch auf 10.000 Pfund jährliche Rente ist ein CETV von 200.000 bis 300.000 Pfund keine Seltenheit. Der CETV wird von Ihrem UK Pension Provider auf Anfrage berechnet und ist nur für einen begrenzten Zeitraum (typischerweise 3 Monate) gültig. Die Anfrage kann einmal pro Jahr kostenfrei gestellt werden; sofern dieser innerhalb 1 Jahres nochmals abgerufen werden soll, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Dieser Umstand sollte auf jeden Fall vor einer Übertragung berücksichtigt werden.

Welche UK-Pensions können NICHT übertragen werden?

Nicht alle britischen Rentenansprüche sind übertragbar. Folgende Pläne sind grundsätzlich vom QROPS-Transfer ausgeschlossen:
  • State Pension (gesetzliche britische Rente): Diese staatliche Grundrente aus den National Insurance Contributions kann nicht übertragen werden und wird unabhängig vom Wohnort direkt aus dem britischen Sozialsystem ausgezahlt.
  • NHS Pension und andere öffentlich-rechtliche Pensionen: Pensionsansprüche aus dem britischen National Health Service und anderen staatlichen Arbeitgebern unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen und sind in aller Regel nicht auf ein QROPS übertragbar.
  • Bereits in Anspruch genommene Renten: Wenn mit der Auszahlung bereits begonnen wurde („crystalised benefits“), ist ein Transfer in der Regel nicht mehr möglich.

Mehrere Pensionspläne: Was ist zu beachten?

Viele Personen haben im Laufe ihrer Berufstätigkeit in Großbritannien mehrere Pensionspläne bei verschiedenen Arbeitgebern angesammelt. Es ist möglich, die jeweiligen Pensionspläne auf ein einziges deutsches QROPS-Konto zu übertragen – das vereinfacht die Verwaltung erheblich. Bei einer Kombination aus DC- und DB-Plänen empfiehlt sich in jedem Fall eine umfassende Beratung.

Der erste Schritt: Pension Statements anfordern

Wer unsicher ist, welche Art von Pensionsplan er hat, sollte zunächst aktuelle Pension Statements bei seinen ehemaligen britischen Arbeitgebern oder Pensionsanbietern anfordern. Darin sind der Plantyp und der aktuelle Wert aufgeführt. Diese Unterlagen sind die Grundlage für jede weitere Beratung.

FAQ: Defined Contribution vs. Defined Benefit und Übertragbarkeit

Im Pension Statement eines DC-Plans wird ein aktueller Kapitalwert ("Pension Pot Value") ausgewiesen. Bei einem DB-Plan steht dort stattdessen eine jährliche Rentenanwartschaft ("projected annual pension") oder ein Cash Equivalent Transfer Value (CETV). Im Zweifel gibt der Pensionsanbieter oder ehemalige Arbeitgeber Auskunft.

Ja, wenn der Transfer Value Ihres DB-Plans 30.000 Pfund oder mehr beträgt, ist eine Beratung durch einen FCA-zugelassenen Pension Transfer Specialist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Beratung dient Ihrem Schutz, um Ihr Interesse hinsichtlich einer Übertragung Ihres garantierten DB-Plan bestmöglich zu wahren.

Nein. NHS-Pensionen und andere öffentlich-rechtliche britische Pensionen sind in aller Regel nicht übertragbar, da diese garantierte Zusagen vom Receiving Scheme erwarten. Die Pensionen werden direkt vom NHS-Pensionssystem ausgezahlt – unabhängig davon, wo Sie leben.

Bei Langer Financial Services liegt der Mindesttransfer Value bei 16.500 Euro (entsprechend dem aktuellen Wechselkurs). Kleinere Pläne können nicht übertragen werden, da die anfallenden Setup-Kosten nicht im wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zum Vermögen stehen würden. In diesem Fall empfiehlt es sich zu prüfen, ob der Plan evtl. im Rahmen einer Kleinstabfindung vorzeitig ausbezahlt werden kann. Andernfalls besteht die Notwendigkeit die Gelder bis zum Rentenbeginn in Großbritannien zu belassen und sich in der Folge als Rente oder Kapital auszahlen zu lassen.

Hinweis / Disclaimer

Die auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen diese nicht. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt; dennoch wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen.

Die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Pensionsübertragungen (QROPS) sowie des deutschen und britischen Steuer- und Rentenrechts – können sich jederzeit ändern. Für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung empfehlen wir, einen qualifizierten Fach­berater hinzuzuziehen.

Langer Financial Services übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der hier bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Kontakt

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Bitte beachten Sie:

  • Pensionsvermögen mit einem Wert kleiner 25.000€ (entsprechend dem aktuellen Wechselkurs), können nicht übertragen werden.
  • Zu State Pensions oder der Übertragung von Pensionsansprüchen der NHS können wir leider keine Hilfe anbieten.

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