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Britische Rente nach Deutschland übertragen: Dauer, Ablauf und Checkliste

Die Übertragung einer britischen Pension nach Deutschland ist kein einfacher Verwaltungsvorgang – es ist ein komplexer, grenzüberschreitender Prozess, der mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem britischen Pensionsanbieter, einem deutschen QROPS-Träger und einem spezialisierten Berater erfordert. Wer den Ablauf kennt, kann den Prozess aktiv mitgestalten und typische Verzögerungen vermeiden.

Schritt 1: Prüfung der Übertragbarkeit

Nicht jede britische Pension kann übertragen werden. Vor dem Start ist es wichtig zu klären:

  • Handelt es sich um einen übertragbaren Pensionsplan? State Pensions (gesetzliche britische Rente) und NHS-Pensionen sind nicht übertragbar.
  • Wie hoch ist der aktuelle Transfer Value (TV) Ihrer Police?
  • Handelt es sich um einen Defined Contribution (DC) oder Defined Benefit (DB) Plan? Bei DB-Plänen mit einem Transfer Value über £30.000 ist eine vorherige Beratung durch einen FCA-zugelassenen UK Financial Advisor gesetzlich vorgeschrieben.
  • Liegt Ihr Transfer Value über dem Mindestwert von 16.500 Euro für einen Transfer?

Schritt 2: Auswahl des deutschen QROPS Pension Plan

In Deutschland gibt es nur wenige Lebensversicherungsunternehmen, die auf der offiziellen HMRC-ROPS-Liste geführt werden und die strengen HMRC-Anforderungen dauerhaft erfüllen. Langer Financial Services arbeitet mit der Alte Leipziger Lebensversicherung und der Condor Lebensversicherung (die aktuell jedoch keine neuen QROPS Transfers mehr vornehmen) zusammen. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam geprüft, welche Lösung zu Ihren persönlichen Wünschen und Ihrer Lebenssituation passt – etwa in Bezug auf Laufzeit, Bezugsrecht oder Auszahlungsmodell.

Schritt 3: Einrichtung des neuen Pension Plan in Deutschland

Sobald der passende QROPS Pension Plan feststeht, wird der neue deutsche Pensionsvertrag eingerichtet. Dabei werden persönliche Daten, Begünstigte und Auszahlungsoptionen festgelegt. Erst nach vollständiger Einrichtung des Zielvertrags kann der eigentliche Transfer beim britischen Anbieter angestoßen werden.

Schritt 4: Kommunikation mit dem britischen Pensionsanbieter

Dies ist häufig der zeitintensivste Teil des Prozesses. Der britische Pensionsanbieter verlangt umfangreiche Unterlagen und muss die Übertragung intern prüfen und freigeben. Typischerweise wird Folgendes benötigt:

  • Ausgefüllte Transfer-Formulare (Discharge Forms) des britischen Anbieters
  • Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland
  • Angaben zum Zielvertrag beim deutschen QROPS-Träger
  • Auskünfte bez. des steuerlichen Wohnsitzes sowie ggfs. des Arbeitsverhältnisses gegenüber der britischen Steuer- und Zollbehörde HMRC.
  • Bei DB-Plänen: Vorlage des Beratungsprotokolls des erfolgten FCA-Beratung (Appropriate Pension Transfer Analysis)

Langer Financial Services übernimmt die Abwicklung und Kommunikation zwischen den jeweiligen Parteien und koordiniert alle notwendigen Schritte – so dass Ihr eigener Aufwand auf ein Minimum reduziert wird.

Schritt 5: Übertragung des Kapitals

Sobald alle Unterlagen geprüft und freigegeben sind, wird das Pensionskapital vom britischen Anbieter an den deutschen QROPS-Träger überwiesen. Dabei wird das Kapital in der Regel zum aktuellen Tageskurs von Pfund in Euro umgetauscht. Ab diesem Zeitpunkt ist das Kapital aus dem britischen Pensionssystem in das deutsche Pensionssystem überführt.

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

Ein realistischer Zeitrahmen für den gesamten Transfer liegt bei 3 bis 6 Monaten – je nach Reaktionsgeschwindigkeit des britischen Pensionsanbieters, der Komplexität des Pensionsplans und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Erfahrungsgemäß verursacht die Bearbeitungszeit auf britischer Seite die meisten Verzögerungen. Vollständige Unterlagen und lückenlose Informationen zu liefern, beschleunigt den Prozess erheblich.

Checkliste: Was Sie vorbereiten sollten

  • Aktuelle Pension Statement(s) Ihrer britischen Pensionspläne
  • Diverse Nachweise Ihres steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland (z. B. Meldebestätigung, Utility Bills, etc.)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deutsche und britische Taxpayer Identification Numbers und Social Security Numbers.
  • Bei DB-Plänen über £30.000: Kontaktaufnahme mit einem FCA-zugelassenen UK Financial Advisor. Hierzu können wir Ihnen gerne Orientierung geben.

FAQ: Ablauf und Dauer des Pension Transfers

Theoretisch ja, in der Praxis jedoch kaum empfehlenswert. Die Kommunikation mit dem UK Pension Providern, die HMRC-Konformitätsprüfung und die Einrichtung eines deutschen QROPS-Vertrags erfordern spezialisiertes Fachwissen auf beiden Seiten. Fehler in diesem Prozess können langwierigen Bearbeitungen, der Ablehnung des Pension Transfers sowie im Worst Case Szenaio zu Unauthorised Payment Charges führen.
Das kann theoretisch vorkommen, ist aber sehr selten. Häufiger ist es so, dass Unterlagen nachgefordert werden oder der Prozess durch interne Genehmigungsverfahren verzögert wird. Ihr Berater kann in solchen Fällen nachfassen und eskalieren. Im Falle einer Ablehnung kann durch Rücksprache mit den UK Providern und Klärung der Umstände i. d. R. eine nachträgliche Übertragung ermöglicht werden.
Ändern Sie während des laufenden Transfers nicht Ihren steuerlichen Wohnsitz. Auch ein Arbeitgeberwechsel muss vermieden werden, wenn der gewünschte QROPS Plan eine Betriebsrente / Occupational Pension Scheme sein soll. Außerdem sollten Sie währenddessen keine Auszahlungen aus dem betreffenden Pensionsplan vornehmen, da dies den Prozess erschweren oder unzulässig machen kann.
Das ist eine wichtige Frage, die vor dem Transfer geklärt werden sollte. In der Regel bleibt das Kapital bis zum Abschluss des Transfers beim britischen Anbieter und unterliegt dort den britischen Death-Benefit-Regeln. Nach erfolgtem Transfer greift das im deutschen QROPS hinterlegte Bezugsrecht.
Hinweis / Disclaimer

Die auf diesem Blog veröffentlichten Beiträge dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen diese nicht. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt; dennoch wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen.

Die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Pensionsübertragungen (QROPS) sowie des deutschen und britischen Steuer- und Rentenrechts – können sich jederzeit ändern. Für eine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung empfehlen wir, einen qualifizierten Fach­berater hinzuzuziehen.

Langer Financial Services übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der hier bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Kontakt

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Bitte beachten Sie:

  • Pensionsvermögen mit einem Wert kleiner 25.000€ (entsprechend dem aktuellen Wechselkurs), können nicht übertragen werden.
  • Zu State Pensions oder der Übertragung von Pensionsansprüchen der NHS können wir leider keine Hilfe anbieten.

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